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Für Auslandsreisen benötigen Babys, Kleinkinder und Kinder ab Geburt ein Reisedokument. Das Dokument muss mit einem biometrischen Foto versehen sein. Seit Juni 2012 ist die Eintragung in das Pass eines Elternteils ungültig. Sogar Neugeborene dürfen ohne eigenes Reisedokument nicht ausreisen. Je nach Alter und Reiseziel braucht man einen Kinderreisepass, einen Personalausweis oder einen biometrischen Reisepass (ePass).
Für Kinder unter 12 Jahren kann Kinderreisepass verwendet werden. Die deutschen Kinderreisepässe werden in den meisten Ländern anerkannt (es gibt jedoch Ausnahmen).
Nach dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderpässe sind nur ein Jahr gültig und müssen jedes Jahr verlängert werden (Baby-Passbild, Augenfarbe, Körpergröße). Vorher beantragte Reisedokumente behalten ihre eingetragene Gültigkeit.
Ab dem 12. Lebensjahr benötigt ein Kind entweder einen Personalausweis oder einen normalen Reisepass. Es hängt vom Reiseziel ab. Die Vorschriften zum Lichtbild sind in diesem Fall die gleichen.
Beim Beantragung eines Kinderreisepases muss man ein biometrisches Passbild vorlegen. Für Kinderpassfotos gelten weniger strenge Anforderungen, aber das Foto muss in jedem Fall den biometrischen Anforderungen entsprechen. Die Größe von dem Passfoto beträgt 3,5 x 4,5 cm (35 x 45 mm).
Nein, man darf nicht. Seit Jahre 2007 werden die Kinderausweise nicht mehr ausgestellt. Für die Reise ins Ausland benötigt jedes Kind (sogar Säuglinge) ein eigenes Ausweis: Kinderreisepass, ePass oder Personalausweis. Je nach Alter und Reiseziel. Machen Sie rechtzeitig aktuelles Foto, das amtlichen Normen entspricht.
Ja, Sie dürfen ein Passbild für Ihr Baby selbst erstellen. Es ist jedoch zu beachten, dass das Foto bestimmte Anforderungen erfüllen muss. Die Lichtbilder für Nachwuchs im Alter unter 6 Jahren werden nicht biometrisch geprüft, müssen jedoch den festgelegten Anforderungen entsprechen, damit es keine Probleme beim Grenzübertritt entstehen.
Bei der Erstellung eines Fotos für einen Kinderreisepass sollten Sie sich an folgende Vorgaben halten:
Der Kinderreisepass muss entweder durch die Eltern oder gesetzlichen Vertreter des Kindes persönlich beantragt werden. Der Kinderreisepass darf nicht online beantragt werden. Persönliche Anwesenheit der Eltern und des Kindes bei der Passbehörde ist beim Abholen des Kinderreisepasses erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Beantragung des Kinderreisepasses ein ausgedrucktes biometrisches Foto des Kindes vorlegen müssen.
Laut den im Januar 2021 in Kraft getretenen Änderungen beträgt die Gültigkeitdauer vom Baby-Reisedokument nur ein Jahr. Es ist notwendig, den Kinderreisepass vor Ablauf von einem Jahr zu verlängern. Wenn er abgelaufen ist, muss man ihn erneit beantragen. Bei Verlängerung wird ein frisches Foto Ihres Babys benötigt, da sich die Gesichtszüge, die Augenfarbe usw. von Kleinkindern sehr schnell verändern, so dass das Gesicht des Babys nach kurzer Zeit kaum zu erkennen ist.
Bei Säuglingen gibt es einige Ausnahmen bezüglich der Biometrietauglichkeit des Passbildes:
Wenn Sie ein biometrisches Bild für Ihr Baby unter 5 Jahren machen, bitte achten Sie darauf, dass in diesem Fall erhebliche Abweichzngen gelten. Die folgenden Fehler treten jedoch immer noch recht häufig auf:
Diese Fehler treten am häufigsten bei der Erstellung von Passbildaufnahme für Kleine auf. Versuchen Sie, diese Fehler zu vermeiden.